AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Home Fire Protection Austria
Die Firma HFPA wird als Kleinunternehmen ( Einzelunternehmen ) geführt und ist deshalb nicht im Firmenbuch eingetragen.
Als Kleinunternehmen ist die Firma HFPA auch von der Umsatzsteuer befreit und besitzt keine UID Nummer.
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen der Firma Home Fire Protection Austria (im Folgenden auch kurz: HFPA) Sie gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen;
abweichende Gegenbestätigungen von Vertragspartnern und der Hinweis auf deren Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit widersprochen. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Grundlage der
einschlägigen Ö-Normen.
2. Angebot, Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote sind freibleibend, erfolgen aufgrund der von uns zur Verfügung gestellten (technischen) Unterlagen und verpflichten uns nicht zur Lieferung; sie stehen jedenfalls unter dem
Vorbehalt der Lieferung unserer eigenen Lieferanten. Wenn nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind sämtliche Beilagen/Anhänge/Unterlagen zu Angeboten, wie zB. Abbildungen, Zeichnungen,
Mengen und Gewichtsangaben als unverbindlich zu betrachten. An als verbindlich bezeichnete Angebote binden wir uns, wenn nicht anders angegeben, höchstens auf die Dauer von 3 Monaten ab
Angebotsdatum. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen binden uns nur mit unserer schriftlichen Bestätigung, ebenso Zusicherungen ausdrücklicher Eigenschaft. Den Liefer- und Leistungsumfang regelt
ausschließlich die Auftragsbestätigung; fehlt diese, gelten die Konditionen auf Lieferschein bzw. Rechnung. Mündliche/telefonische Bestellungen durch Kunden sind für diesen verbindlich;
Fehllieferungen infolge Hörfehlern und/oder Missverständnissen gehen zu Lasten des Kunden.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich im Zweifel stets ab Werk, unverpackt, nicht verladen und in Euro. Ist eine Zustellung zugesichert, so beinhaltet sie nicht auch Abladen und Vertragen. Sollte er
nicht im Vorhinein festgelegt worden sein, so kommt der zum Liefer-/Ausführungszeitpunkt gültige Listenpreis zur Anwendung. Jährliche Indexanpassungen gelten als vereinbart.
4. Zahlungen
Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Erhalt zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten gesetzliche Zinsen, zumindest aber solche in Höhe von 1 % pro
Monat, als vereinbart. Ebenso hat der säumige Kunde sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Forderungsbetreibung zu übernehmen. Rechnungs(teil)beträge unter € 200,00 sind in
bar zu entrichten. Ist der Kunde Unternehmer, unterbleibt die Aufrechnung einer Gegenforderung jedenfalls; ist er Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), kann er nur solche
Forderungen aufrechnen, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Schuld stehen oder bereits anerkannt worden ist. Ein Zurückbehaltungsrecht der Zahlung darf sich stets nur auf einen dem
voraussichtlichen Aufwand zur Herstellung der Mängelfreiheit angemessenen Teil der Gesamtforderung beziehen.
5. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung samt allfälligen Verzugszinsen und sonstiger Kosten bleibt die gelieferte Ware zur Gänze unser uneingeschränktes Eigentum und hat der Kunde auf
Aufforderung über ihren Verbleib Rechenschaft abzulegen. Sollte die Ware weiterveräußert werden, so tritt der Kunde schon jetzt seine daraus entstehende Forderung gegen den Käufer ab. Von einer
Pfändung oder einer anderen Inanspruchnahme durch Dritte sind wir unverzüglich – unter Beifügung sämtlicher relevanter Unterlagen - zu benachrichtigen. Kosten der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes gehen zu Lasten des Kunden; sie gilt auch nicht als Rücktritt vom Vertrag. HFPA behält das Recht zur Zurückbehaltung auch von zur Reparatur bzw. Verwahrung übergebenen Geräten
und sonstigen Sachen von Kunden, solange diese ihre Verbindlichkeiten gleich welcher Art gegenüber HFPA nicht gänzlich beglichen habe.
6. Reklamation, Gewährleistung und Schadenersatz
Mängel (auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften) sind unverzüglich nach Ablieferung schriftlich zu rügen; dies gilt auch bei erheblichen Abweichungen von Menge und Qualität der gelieferten Ware;
§ 378 UGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. Mängelrügen nach Ablauf von 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort sind ausgeschlossen sofern es sich dabei nicht um einen solchen Mangel
handelt, der trotz Untersuchung nicht erkennbar war. Auch versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei sonstigen Verlust von Ansprüchen daraus kundzutun. Ist die Mängelrüge
berechtigt, entscheidet HFPA, ob Verbesserung, Austausch oder Preisminderung vorgenommen wird; eine Wandlung ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen ins Eigentum von HFPA über. Ist der Kunde
Verbraucher (KSchG), so bleibt die gesetzliche Gewährleistungsregelung (Frist 2 Jahre) hiervon unberührt. Nach 6 Monaten tritt jedoch die widerlegbare Vermutung der ursprünglichen Mängelfreiheit ein.
Die Fristen beginnen mit dem Gefahrenübergang auf den Kunden.
7. Haftung
Einvernehmlich wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von HFPA ausgeschlossen; gegenüber Unternehmern auch der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangener Gewinn, Zinsverlust und
Schadenersatzansprüchen Dritter. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Haftungsansprüche gelten als ausgeschlossen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von HFPA, auch wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort stattfindet. Als Gerichtstand wird – ausgenommen Verbraucher (KschG) - gegenüber
die Zuständigkeit des für den Sitz von HFPA sachlich in Betracht kommenden Gerichtes für sämtliche Rechtsstreitigkeiten (auch für Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder Gültigkeit des
Vertrages und(oder der Gerichtstandvereinbarung) ausschließlich vereinbart; HFPA ist aber berechtigt, den Kunden auch vor jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalen oder internationalen
Recht zuständig sein kann, insbesondere am Sitz des Kunden. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Die Vertragssprache ist Deutsch.
9. Datenverarbeitung
Die automatisationsunterstützte Verarbeitung der im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallenden Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG). Anerkannt wird, dass die
Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke der Buchhaltung und Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden auch zur Erfüllung von gesetzlichen
Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehres verwendet. HFPA wird auch unaufgefordert, über Telefon, Fax, e-mail oder sonstige Wege über Neuigkeiten im Bereich der Feuerschutztechnik
informieren und gilt die Zustimmung des Kunden dazu erteilt; selbstverständlich kann diese jederzeit widerrufen werden. Kundendaten werden jedenfalls nicht an Dritte außerhalb von mit HFPA in
Zusammenhang stehenden Personen weitergegeben, sofern dies nicht für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist oder gesetzlich vorgesehen ist.
10. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam (z.B. infolge zwingender Bestimmungen z.B. des KSchG) werden, so bleiben alle übrigen
Bestimmungen im vollen Umfang rechtswirksam.
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